Gegengutachten
Es können auch Gegengutachten durch die Versicherung oder dem Versicherungsnehmer in Auftrag gegeben werden. Diese sollen mögliche Ansprüche gegen die Versicherungsgesellschaft oder unterschiedliche Ansichten über die Schadenhöhe fachlich darlegen. Wünscht ein Geschädigter oder eine Versicherung eine zweite Meinung bzw. eine Klarstellung des ersten Gutachtens, so kommt es häufig zu einem Gegengutachten.
Die Mitarbeiter von inspectis sind zum Teil über 15 Jahre als Gutachter im Bereich der elektrischen und elektronischen Geräte tätig und verfügen über reichlich Erfahrung auch bei Gegengutachten. Dies ist die Garantie für Kompetenz, Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit mit Sachverstand.