Gutachtenarten
Wertermittlung
Eine Wertermittlung bezeichnet die Ermittlung einen verlässlichen Markt- bzw. Verkehrswerts eines Wirtschaftsgutes wie z. B. von Antiquitäten, Schmuck oder Elektronischer Geräte zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt. Die Wertermittlung wird dabei von einem Gutachter oder von einem Sachverständigen vorgenommen.
Wertgutachten
Als Wertgutachten bezeichnet man die Ermittlung eines verlässlichen Markt- bzw. Verkehrswerts eines Wirtschaftsgutes wie z. Bsp. von Antiquitäten, Schmuck oder Elektronischer Geräte zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt. Ein Wertgutachten wird dabei von einem Gutachter oder von einem Sachverständigen vorgenommen.
Schadengutachten
Schadengutachten werden in der Regel bei Sach- und Haftpflichtschäden von der Versicherung oder von dem Versicherten/Geschädigten zur Ermittlung einer Schadenursache und Schadenhöhe herangezogen.
Gegengutachten
Es können auch Gegengutachten durch die Versicherung oder dem Versicherungsnehmer in Auftrag gegeben werden. Diese sollen mögliche Ansprüche gegen die Versicherungsgesellschaft oder unterschiedliche Ansichten über die Schadenhöhe fachlich darlegen. Wünscht ein Geschädigter oder eine Versicherung eine zweite Meinung bzw. eine Klarstellung des ersten Gutachtens, so kommt es häufig zu einem Gegengutachten.
Theoretische Gutachten
Theoretische Gutachten sind Schadengutachten, die aufgrund einer vorliegenden Aktenlage, d. h. Hergangsbeschreibung und evtl. vorliegender Bilder erfolgen. Der Gutachter prüft die Aktenlage und stellt daraufhin sein Gutachten.
Schiedsgutachten
Einen Schiedsgutachter beauftragen beide Parteien gemeinsam. Schiedsgutachten sollen den Konflikt erfassen, moderieren und schlichten. Eine langwierige und kostenintensive Auseinandersetzung vor Gericht wird dadurch vermieden. inspectis erstellt Schiedsgutachten preiswert und kompetent für elektrische und elektronische Geräte.
Zweitgutachten
Es können auch Zweitgutachten durch die Versicherung oder dem Versicherungsnehmer in Auftrag gegeben werden. Diese sollen mögliche Ansprüche gegen die Versicherungsgesellschaft oder unterschiedliche Ansichten über die Schadenhöhe fachlich darlegen. Wünscht ein Geschädigter oder eine Versicherung eine zweite Meinung bzw. eine Klarstellung des ersten Gutachtens, so kommt es häufig zu einem Zweitgutachten bzw. Gegengutachten.